Eine Umfrage der DGUV hat ergeben, dass derzeit acht Gerichtsverfahren rechtshängig sind, die eine Amtshaftung für Fehler des D-Arztes zum Gegenstand haben (Stand September 2007). Insbesondere die Einordnung von Diagnosefehlern bereitet dabei Schwierigkeiten. Dies ist auch der Grund für die sich widersprechenden Urteile der Land- und Oberlandesgerichte. Teilweise wird der Rechtsprechung des BGH offen die Gefolgschaft verweigert, was dazu geführt hat, dass diese Frage nunmehr wieder beim BGH rechtshängig ist.
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