Am 1.1.2015 soll nach dem derzeitigen Stand des Verfahrens die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft treten. Die Betriebssicherheitsverordnung ist Art. 1 und Herzstück einer aus insgesamt drei Artikeln bestehenden Artikelverordnung, die insbesondere auf eine Rechts- und Strukturreform der noch geltenden Betriebssicherheitsverordnung vom 27.9.2002 (BetrSichV 2002) abzielt. Die Neufassung des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Betriebssicherheitsrechts wird eine Vielzahl von (ebenso grundlegenden wie kaum spürbaren) Rechtsänderungen mit sich bringen, die z. B. auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer Menschen abzielen oder besonderen Unfallschwerpunkten Rechnung tragen sollen. Im Ergebnis soll die neue BetrSichV an schon existierende moderne Arbeitsschutzverordnungen wie namentlich die Gefahrstoffverordnung 2010 angeglichen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.12.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-12-02 |
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