Der Aufsatz beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser anlässlich des 33. Kontaktseminars des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. am 28.02.2001 gehalten hat. Hierin wird aufgezeigt, dass das Beitragssystem der gesetzlichen Unfallversicherung der gewerblichen Wirtschaft die von Gesetz und Rechtsprechung gesetzten Anforderungen erfüllt: Es bewirkt nicht nur einen versicherungsmäßigen Risikoausgleich, sondern wird - trotz Beitragsabstufungen nach Gefahrklassen – auch den Anforderungen an eine Sozialversicherung gerecht.
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