Für die Begutachtung von möglichen Berufskrankheiten ist vom Gutachter hohes Fachwissen und Unabhängigkeit gefordert. Eine korrekte Feststellung einer BK ist nur möglich, wenn ausreichend Fakten für den Nachweis der gesundheitsschädigenden Einwirkungen (das so genannte dritte Kettenglied) zur Verfügung stehen. Es ist dem Ermittlungsverfahren nicht dienlich, Betrieben im Falle einer Anerkennung sehr hohe Kosten beim Nachlass-/Zuschlagverfahren aufzuerlegen.
Seiten 86 - 89
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: