Die Unfallversicherungsträger und insbesondere die gewerblichen Berufsgenossenschaften haben 1991 die Aufgabe der Bewältigung gesundheitlicher Lasten bei Arbeitnehmern des Uranbergbaues Wismut übernommen. Der gesetzliche Auftrag und die darüber hinausgehende moralisch-gesellschaftliche Selbstverpflichtung der gewerblichen Berufsgenossenschaften erschienen nicht nur als eine große Herausforderung, sie haben sich auch tatsächlich als solche erwiesen. Der vorliegende Beitrag gibt eine Übersicht und ist zugleich Auftakt einer Serie, mit der in den kommenden Monaten über die bisherigen Erfahrungen und Ergebnisse berichtet werden soll.
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