Mit der Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie 2009/104/EG (früher Richtlinie 89/655/EWG) werden für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Mindestvorschriften festgesetzt, wie die Sicherheit und der Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Arbeitnehmer auszusehen hat. Durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wurde diese Europäische-Richtlinie in dem Jahr 2002 in das deutsche Rechtssystem umgesetzt. Mit der Einführung wurden viele maßgebliche Vorschriften, wie z. B. die Druckbehälterverordnung (DruckbehV), die Dampfkesselverordnung (DampfkV) oder die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV) für den betrieblichen Alltag außer Kraft gesetzt und in der BetrSichV zusammengefasst. Mit der BetrSichV wurde somit die Bürokratie abgebaut, indem die Gesetzeslage vereinfacht und ein besserer Überblick für den Arbeitgeber als Anwender geschaffen wurde.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.11.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-30 |
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