Die im Jahre 2015 und 2016 durchgeführten Änderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) stellen im Wesentlichen keine neuen Anforderungen an Unternehmen. Vielmehr wurde die Verordnung notwendigerweise angepasst, um die Transparenz des Arbeitsschutzes zu erhöhen und die Verordnung praxisnäher auszuführen. Dieser Aufsatz beschreibt diese Anpassungen und auch die Leseweise anhand der verfügenden Abschnitte 1 und 2 auch aus dem Blickwinkel des betrieblichen Führungs- und Managementprozesses.
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