Für Gefahrgüter gibt es in Abhängigkeit von der Gefährdung und Menge differenzierte Freistellungs- und Erleichterungsmöglichkeiten. Die De-minimis-Regelung ist hinsichtlich des Informationsflusses in der Logistikkette am weitest gehenden: Es gibt weder Kennzeichnungs- oder Bezettelungsvorschriften, noch müssen Informationen über das Gefahrgut auf Basis der Gefahrgutvorschriften weitergegeben werden. Im Artikel wird gezeigt, dass die bei vielen Stoffen sinnvolle Regelung in einigen Fällen tödliche Gefahren birgt und im Sinne einer risikoorientierten Gesetzgebung überarbeitet werden sollte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2013.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-12-04 |
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