Gelegentlich tritt ein bevollmächtigter Rechtsanwalt für einen Unfallversicherten schon in einem Verwaltungsverfahren auf, dem sich ein Widerspruchsverfahren anschließt und in dem aufgrund des Vorbringens des Bevollmächtigten dem Begehren des Versicherten – ohne den Erlaß eines Widerspruchsbescheides – entsprochen wird. Wenn nun im Anschluß an diesen positiven Verlauf der Bevollmächtigte von der Berufsgenossenschaft Kostenerstattung auch für seine Tätigkeit schon vor Beginn des Widerspruchsverfahrens verlangt, wird die mit diesem Beitrag zu beantwortende Frage nach der Anspruchsgrundlage für eine Kostenerstattung im Verwaltungsverfahren aufgeworfen.
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