Effektive und nachhaltige Unterweisungen sind Voraussetzungen für sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten von Mitarbeitern in einem Unternehmen. Deshalb werden in den nationalen Arbeitsschutzvorschriften die Unternehmer in die Grundpflicht genommen, Maßnahmen im Arbeitsschutz zu ergreifen, um die Unversehrtheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Diese müssen zudem durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten auf Wirksamkeit geprüft und ggf. geschärft werden. Entsprechend der Maßnahmenhierarchie erfolgt in den meisten Fällen die Beurteilung der Arbeitsbedingungen durch die Führungskraft. Diese ist verpflichtet, ihre unterstellten Mitarbeiter in Bezug auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz ausreichend, angemessen und regelmäßig, entsprechend der Gefährdungsentwicklung, zu unterweisen.
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