Im Jahr 2006 erlitten in der Türkei 79.027 Arbeitnehmer einen Arbeitsunfall und weitere 574 Arbeitnehmer erkrankten an einer Berufskrankheit, hiervon insgesamt 1.601 mit tödlichem Ausgang. Des Weiteren erhielten im Jahr 2006 insgesamt 54.857 Versicherte Verletztenrente und insgesamt 73.375 Hinterbliebene Rentenleistungen aus dem allein arbeitgeberfinanzierten Versicherungszweig der gesetzlichen Unfallversicherung. Der nachfolgende Beitrag führt nach einem allgemeinen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in der Türkei in die gesetzliche Unfallversicherung der abhängig Beschäftigten ein. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf die Rückgriffsmöglichkeiten des Sozialversicherungsträgers auf den Arbeitgeber zu richten.
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