Wenn der erkenntnistheoretisch umstrittene Satz stimmt, dass mangelnde Kenntnis der Materie ein unbefangenes Urteil erlaube, begegnet einem bei Reformgedanken zur gesetzlichen Unfallversicherung, weil selten ein Apfel allein vom Baum fällt, gleich eine Reihe solcher Urteile. Hierzu wird im Folgenden eine beispielhafte Sammlung vorgestellt. Ihr Gegenstand sind überwiegend klare Falschaussagen, vor allem aus der Wirtschaft, z. B. der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), aber auch aus Wissenschaft und Politik, die in Reformeinfälle münden. Diese selbst, begründet oder nicht (teilweise werden sie ja auch von den Unfallversicherungsträgern vertreten oder gehen sogar auf sie zurück), stehen hierbei nicht zur Debatte, wenngleich des Zusammenhangs halber sich die eine oder andere Randbemerkung aufdrängt.
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