Tarif- und Dienstordnungsangestellte der gewerblichen Berufsgenossenschaften haften für Sach- und Vermögensschäden, die sie ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn oder Dritten vorsätzlich oder grob fahrlässig zufügen, soweit nicht Versicherungen entsprechende Leistungen erbringen. Rechtsgrundlagen für diese Haftung enthalten die einschlägigen Tarifverträge des öffentlichen Dienstes, die Dienstordnungen mit ihren Verweisungen auf die Beamtengesetze und die allgemeinen Gesetze. Parallel dazu hat das Bundesarbeitsgericht in mittlerweile jahrzehntelanger Rechtsprechung spezielle Haftungserleichterungen geschaffen, die stetig fortentwickelt worden sind. Die folgenden Ausführungen geben einen aktuellen Überblick über die heutige Rechtslage.
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