Seit Mitte der 1990er-Jahre besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen bei der Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren. Die Kooperation auf der Grundlage von § 20 SGB V und § 14 SGB VII hat zum Ziel, durch die Weiterentwicklung gemeinsamer Präventions- und Interventionsansätze die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und zu fördern. Mit der Initiative Gesundheit und Arbeit (IGA) setzen die beiden Verbände seit 2002 ihre Zusammenarbeit aus den beiden Modellprojekten KOPAG und IPAG fort. Durch ihre Arbeit will die IGA zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer und zur wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beitragen.
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