Das UVMG sieht eine Rentenlast-Verteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften vor, die den bisherigen Lastenausgleich nach § 176 ff SGB VII ablöst und erstmals für das Umlagejahr 2008 zur Anwendung kommt. Die Komplexität der Überlegungen, die dieser neuen gesetzlichen Regelung der §§ 176 ff SGB VII n. F. zu Grunde liegen, lassen sich aus dem Gesetzestext nicht nachvollziehen, selbst in der Begründung des Gesetzes konnten diese Überlegungen nur skizziert werden. In der vorliegenden Ausarbeitung sollen daher Inhalt, Ziele und Hintergründe des neuen Konzepts insbesondere im Hinblick auf die statistischen und versicherungsmathematischen Überlegungen näher beleuchtet werden.
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