Die Aktualität des Themas spiegelt sich in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 28. April 1998 wider. Dort werden Akzente für die Öffnung eines grenzübergreifenden Wettbewerbs im Gesundheitswesen gesetzt. Ein Blick in die Zukunft an dieser Stelle konzentriert sich indes nicht allein auf diese Urteile, sondern allgemein auf die Weiterentwicklung in der gesetzlichen Unfallversicherung, wobei im wesentlichen auf die Arbeitsunfälle, also weniger auf die Berufskrankheiten, abgestellt wird. Der Beitrag zeigt zunächst transnationale Trends auf, leitet daraus ein Handlungsspektrum für die soziale Unfallversicherung ab und gibt Anstöße für künftige Aufgaben im Europäischen Forum der Unfallversicherung. Das Thema zwingt, sich um Objektivität zu bemühen, erlaubt aber auch Einschätzungen, die künftig einer weiteren Differenzierung bedürfen.
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