In der gesetzlichen Unfallversicherung bedeutet die Begutachtung medizinischer Ursachenzusammenhänge, wie auch in anderen Unfallversicherungen und im Haftpflichtbereich mit Ersatz von Personenschäden, eine systembedingte Sachverhaltsaufklärung und ein spezifisches Beweismittel für die Leistungsentscheidungen. Die Zusammenhangsbegutachtung weist hierbei eigentypische Strukturen auf und verlangt besondere Kompetenzen für diese „klassische“ Aufgabe in der Sachbearbeitung. Mit der auf eine rasche Informationsmöglichkeit ausgerichteten Darstellung in thesenartigen Kernaussagen sollen diese „Methoden-Hinweise“ vor allem auch eine qualitätssichernde Arbeitshilfe für die Entschädigungspraxis bieten.
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