Betriebsärzte sollten intensiver in die betriebliche Gefahrenabwehrplanung eingebunden werden. Dies lässt sich aus § 3 ASiG ableiten. Der folgende Beitrag bietet Ansatzpunkte für eine optimale Gefahrenabwehrplanung und skizziert den Umfang der damit verbundenen Aufgaben wie Organisation, personelle Voraussetzungen, Ausrüstung und Mitarbeiterverhalten bei Großschäden.
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