Seit ihrem Inkrafttreten im Jahre 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Teilen immer wieder fortgeschrieben und insbesondere an weitere europäische Vorgaben angepasst worden. Dies alles änderte jedoch nichts an bestimmten regelmäßig in der Kritik stehenden Unzulänglichkeiten. Gerade für den Bereich der Elektrotechnik gab es aufgrund der Besonderheit des zwangsläufigen Zusammenspiels zwischen elektrischem Arbeitsmittel und Elektroinstallation große Anwendungsunsicherheiten, die nicht zuletzt in der Aufhebung der Technischen Regel für Betriebssicherheit 2131 mündeten. Nun hat der Gesetzgeber den Versuch unternommen, diese grundsätzliche Regelung der arbeitsmittelbezogenen Sicherheit neu zu gestalten. Herausgekommen ist ein insgesamt handhabbareres und praxistaugliches Werk, das sich jedoch weiterhin in das Korsett der übergeordneten Vorschriften einfügen musste und so leider auch den – aus Sicht der Elektrotechnik – eben genannten Makel weiter in sich trägt. Eine Ablösung der DGUV-Vorschrift 3 (ehemals BGV/ GUV-V A3) wird damit auf absehbare Zeit weiterhin nicht möglich sein. Dieser Beitrag soll nun einen ersten Überblick aus gerade diesem Fachgebiet geben und die möglichen Auswirkungen in dieser Hinsicht beleuchten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2015.09.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-09-02 |
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