Im Juni tritt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kraft. Warum wurde sie novelliert, was sind die Ziele der neuen Verordnung und welche Änderungen sind besonders relevant? Die Bundesregierung begründet die Novelle mit der Notwendigkeit einer grundsätzlichen Rechts- und Strukturreform des bisherigen Gesetzes. Die ihrer Meinung nach erheblichen rechtlichen und fachlichen Mängel der bisherigen BetrSichV aus dem Jahr 2002 könnten durch einzelne Anpassungen allein nicht gelöst werden. Die weitgehende Novellierung der BetrSichV bringt für die Unternehmen nun weitreichende Änderungen mit sich. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen vorgestellt.
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