Im Oktober 2003 wurde die neue BGR 250 veröffentlicht, die Schutzmaßnahmen für Versicherte im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege zum Schutz vor Infektionsgefahren beschreibt. Aus vier Gründen hat die BGR 250 in der Fachwelt reges Interesse gefunden:
Sie wurde im Kooperationsmodell erstellt und auch als TRBA 250 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit veröffentlicht.
Sie leistet einen Beitrag zur Deregulierung: Die BGV C8 „Gesundheitsdienst“ kann außer Kraft gesetzt werden.
Sie konkretisiert das Minimierungsgebot der Biostoffverordnung insbesondere durch eine Bestimmung zur Einführung von neuen verletzungsarmen Instrumenten.
Sie verknüpft Maßnahmen des Arbeitsschutzes mit bereits bestehenden Maßnahmen des Patientenschutzes.
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