Kaum ein Industriezweig ist seit vielen Jahrzehnten international so sehr verflochten wie die chemische Industrie.Dies war wohl auch die Ursache dafür, dass die Europäische Gemeinschaft schon im Jahre 1967 – also mehr als 20 Jahre vor der EG-Maschinenrichtlinie – die EG-Stoffrichtlinie (67/548/EWG) erlassen hat, in der die Grundregeln für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen chemischen Stoffen festgelegt sind. Diese Richtlinie wurde zwischenzeitlich 9-mal geändert und 29-mal angepasst. Die wesentlichste Änderung dieser Richtlinie war wohl die sechste Änderung (79/831/EWG) vom 18.9.1979, mit der die Pflicht zur Anmeldung und Prüfung von sog. „neuen Stoffen“ eingeführt wurde.
Seiten 430 - 433
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: