Kaum ein Industriezweig ist seit vielen Jahrzehnten international so sehr verflochten wie die chemische Industrie.Dies war wohl auch die Ursache dafür, dass die Europäische Gemeinschaft schon im Jahre 1967 – also mehr als 20 Jahre vor der EG-Maschinenrichtlinie – die EG-Stoffrichtlinie (67/548/EWG) erlassen hat, in der die Grundregeln für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen chemischen Stoffen festgelegt sind. Diese Richtlinie wurde zwischenzeitlich 9-mal geändert und 29-mal angepasst. Die wesentlichste Änderung dieser Richtlinie war wohl die sechste Änderung (79/831/EWG) vom 18.9.1979, mit der die Pflicht zur Anmeldung und Prüfung von sog. „neuen Stoffen“ eingeführt wurde.
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