Seit dem 5. Dezember 2024 ist die geänderte Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in Kraft. Schwerpunkt der Änderungen ist der umfassende Schutz der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen. Dazu wurden das risikobezogene Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen in die Gefahrstoffverordnung aufgenommen, Mitwirkungs- und Informationspflichten des Veranlassers von Tätigkeiten eingeführt und neue Asbestregelungen geschaffen, die sich an den Ergebnissen des nationalen Asbestdialogs orientieren.
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