Am 20. Januar 2009 ist die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen der Europäischen Union in Kraft getreten. Diese Verordnung ist nach der REACH-Verordnung das zweite aktuelle große Vorhaben der Europäischen Union in der Chemikalienpolitik und wird ebenso wie REACH tiefgreifende Änderungen in der täglichen betrieblichen Praxis mit sich bringen. Nicht nur die Symbole auf den Verpackungen von gefährlichen chemischen Stoffen werden sich ändern, sondern auch die Kriterien für die Einstufung unterscheiden sich von den bisher gültigen Regelungen. Daraus folgt auch, dass zahlreiche Regelungen im Arbeitsschutz, die sich an der bisherigen Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen orientieren, geändert werden müssen.
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