Durch das Gesetz zur Neuordnung der Organisation der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV- Neuordnungsgesetz – LSV- NOG –) vom 12.4.2012 (BGBl. I S. 579) wird zum 1.1.2013 als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung die „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ geschaffen, die bei der Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung als die „landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft“ fungiert. Damit werden zu diesem Zeitpunkt (mit einer Übergangsfrist für Sondervermögen etc. bis zum 31.12.2017) die heute noch vorhandenen acht regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften / Alterskassen / Krankenkassen / Pflegekassen (für Schleswig-Holstein und Hamburg, für Niedersachsen-Bremen, für Nordrhein-Westfalen, für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, für Franken und Oberbayern, für Niederbayern / Oberpfalz und Schwaben, für Baden-Württemberg und für Mittel- und Ostdeutschland), die bundesweit tätige Gartenbau-Berufsgenossenschaft und der erst zum 1.1.2009 geschaffene Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (als Zusammenschluss des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, des Gesamtverbandes der landwirtschaftlichen Alterskassen und des Bundesverbandes der landwirtschaftlichen Krankenkassen) in die neue „Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau“ eingegliedert.
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