Das am 1.7.2001 in Kraft getretene SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen – hat auch die „Landschaft“ der gesetzlichen Unfallversicherung im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation erheblich verändert. Das beginnt bei den neuen Begriffen („Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ statt „Leistungen der beruflichen Rehabilitation“ oder „Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft“ statt „Leistungen der sozialen Rehabilitation“) und setzt sich fort in zahlreichen inhaltlichen Änderungen des Rehabilitationsrechts. Diese sind teils im SGB VII n. F., teils im SGB IX zu finden. Der Beitrag informiert in einer ersten Übersicht über die neue Rechtslage und die noch offenen Fragen. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung und zur besseren Vergleichbarkeit mit dem bisherigen Recht wird weitgehend die alte Terminologie („Leistungen der/zur beruflichen Rehabilitation“, Leistungen der/zur sozialen Rehabilitation“) verwendet.
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