Im Jahre 2003 wurde der Finanzausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze vom 24.07.2003 (BGBl. I S. 1526) neu geregelt.
Ziel dieses Aufsatzes ist es, die gegenüber dem vorherigen Verfahren eingetretenen Veränderungen darzustellen. Dazu wird die frühere Rechtslage mit der neuen verglichen. Auf dieser Grundlage wird untersucht, welche Gründe dafür maßgeblich waren.
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