Neben technischen und organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen finden auch individuelle Schutzaspekte ihren Weg in eine ganzheitliche Betrachtung des Arbeitsschutzes. In medizinischer Hinsicht erweist sich hier die arbeitsmedizinische Vorsorge als bedeutsam. Die hiermit verbundene Zielsetzung ermöglicht es den Beschäftigten, sich regelmäßig arbeitsmedizinisch beraten und untersuchen zu lassen. Dies wiederum bedingt auch Pflichten, die sich sowohl an den Arbeitgeber als auch an den Arzt richten. Nachfolgender Beitrag erläutert die wichtigsten normierten Pflichten dieser beiden Akteure im Arbeitsschutz.
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