Die zunehmende Globalisierung in der Arbeitswelt führt oft auch dazu, dass Beschäftigte ihre Tätigkeiten zumindest auch teilweise im Ausland ausführen. Hier sind dann unter Umständen Gefährdungslagen zu berücksichtigen, welche bei reinen Tätigkeiten im Inland (Deutschland) nicht auftreten würden. Für den Arbeitgeber stellt sich dann u. a. die Fragestellung, inwieweit er seinen Fürsorgeverpflichtungen in Bezug auf „arbeitsbedingte“ Erkrankungen hier nachkommen muss. Weiterhin ist er des Öfteren auch daran interessiert, ob seine Beschäftigten den gesundheitlichen Anforderungen im Ausland gewachsen sind. Nachfolgend soll dargestellt werden, welche Verpflichtungen die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) beinhaltet. Weiterhin wird darauf eingegangen, unter welchen Voraussetzungen diesbezügliche Eignungsuntersuchungen möglich sind.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.07.09 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-07-14 |
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