Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten, also die „Klassiker“ aus dem Repertoire des SGB VII, prägten neben Fragen des Beitragsrechts die Rechtsprechung des für Fragen der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) zuständigen Zweiten Senats bei dem in Kassel ansässigen Bundessozialgericht (BSG). Ebenso vielfältig wie die jeweiligen Prozessgegenstände sind die Länder, aus denen die Verfahren im Anschluss an die 2. Instanz (LSG) nach Nordhessen gelangten: Baden-Württemberg, Berlin/Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen. Dass darunter auch Verfahren sind, die das exakt gleiche Rechtsthema betreffen (hier BK-Nr. 1301), sich jedoch gegen unterschiedliche Unfallversicherungsträger in unterschiedlichen Bundesländern richten, ist ein Indiz für die Vielschichtigkeit der GUV.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2026.04.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-01 |
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