Zusammen mit neun weiteren Staaten wird die Slowakische Republik voraussichtlich am 01. Mai 2004 Mitglied der EG werden. Ein knappes Jahr zuvor, am 1. Juli 2003, soll das Gesetz über die Sozialversicherung vom 26. Juli 2002 in Kraft treten, dass auch Regelungen über eine gesetzliche Unfallversicherung enthält. Nach über zehnjähriger Beratung, in die als ausländische Experten auch kontinuierlich Vertreter der BGen und des Hauptverbandes eingebunden waren, knüpft die Slowakei mit dem Gesetz an Rechtstraditionen aus vorkommunistischer Zeit an. Der Beitrag schildert Vorgeschichte und Grundzüge des Gesetzes und unterzieht es einer kritischen Würdigung. Er zeigt darüberhinaus modellhaft, welche Schwierigkeiten Reformstaaten im Prozess des Umbaus ihrer sozialen Sicherungssysteme bewältigen mussten und teilweise noch müssen.
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