Die Leiharbeit ist in Deutschland ein nicht zu unterschätzender Wirtschaftsaspekt. Von ihren Grundzügen her ist die Leiharbeit ein nutzbringender Faktor. So bietet sie die Möglichkeit, zur Abdeckung von Auftragsspitzen mit flexiblen Personalbedarfen zu reagieren. Gleiches gilt bei Erkrankung oder schwangerschaftsbedingtem Personalmehrbedarf. In der Vergangenheit kam es aber teilweise auch zu Missbrauch der Leiharbeit. So kam es regelmäßig vor, dass der Leiharbeitnehmer weniger Entgelt verdiente als die Beschäftigten beim Entleiher. In Deutschland ist die Leiharbeit im „Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ (nachfolgend: AÜG) geregelt. Das AÜG wurde im Februar 2017 durch das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ (BGBl. I S. 258) geändert. Neben einigen Begrifflichkeiten befasst sich der nachfolgende Artikel schwerpunktmäßig mit der Fragestellung, wer bei Leiharbeitnehmern für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.05.10 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
| Veröffentlicht: | 2019-05-08 |
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