Die ereignisreichen Jahre 1989/90 haben mit der Vereinigung beider deutscher Staaten auch zur Umgestaltung bzw. zum Aufbau der gesetzlichen Unfallversicherung in der DDR nach dem Vorbild der Bundesrepublik geführt. Einen vergleichbaren Prozess der grundlegenden Änderung von Aufgaben, der Angleichung und Neuordnung von Rechtsvorschriften sowie der Ausdehnung von Zuständigkeiten hatte es in dieser Größenordnung bisher nicht gegeben. Das gewaltige Vorhaben, geregelt durch Staatsverträge, wie den Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion sowie den Vertrag vom 31. August 1990 über die Herstellung der Einheit Deutschlands, hatte auch auf dem Gebiet der Unfallversicherung ein ehrgeiziges Ziel, nämlich die Organisation der Unfallversicherung als eine von den Arbeitgebern finanzierte Selbstverwaltungskörperschaft sowie die Angleichung des Unfallversicherungsrechts in der ehemaligen DDR. Dabei mussten die in der DDR in über einer Generation gewachsenen Unterschiede der Gesellschaft, der Wirtschaftsstruktur und im politischen System, die u. a. auch zu einer grundverschiedenen Organisation der sozialen Sicherheit geführt hatten, in kürzester Zeit angepasst werden.
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