In vielfältiger Weise beschäftigen immer wieder Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten im Bereich der gewerblichen Wirtschaft den für die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zuständigen Zweiten Senat des Bundessozialgerichts (BSG). Vereinzelt sind aber auch die Verwaltungs- und Zivilgerichte gefordert, über derartige Schadensereignisse zu urteilen.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-28 |
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