Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen werden Luftgrenzwerte häufig zur Beurteilung von Gefährdungen am Arbeitsplatz herangezogen. Nach dem Inkrafttreten der Gefahrstoffverordnung vom 1. Januar 2005 wurde Anfang 2006 mehr als die Hälfte der Grenzwerte aus der TRGS 900 gestrichen, weil nur noch arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründete Grenzwerte als Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) gelten sollten. Der Praxis fehlen seitdem häufig Bezugsgrößen, anhand derer die Gefährlichkeit von Arbeitsplatzsituationen beurteilt werden kann. Viele Betriebe sind daher unsicher, ob die getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen gegenüber Gefahrstoffen ausreichend sind.
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