Ärztliche Eignungsuntersuchungen bilden unverändert einen nicht unwesentlichen Teil des arbeitsmedizinischen Handelns ab. Das deutsche Recht fordert hier eine klare Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Nach wie vor fehlt es in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit „anlassloser“ Routineuntersuchungen aber an obergerichtlicher Rechtsprechung. Die herrschende Meinung in der Rechtsliteratur sowie erster Instanzgerichte gehen allerdings unter gewissen Voraussetzungen davon aus, dass entsprechende Eignungsuntersuchungen zulässig sind. Nachfolgend soll die Rechtslage näher erläutert werden. Schwerpunktmäßig wird auf die rechtliche Zulässigkeit von anlasslosen Routineuntersuchungen eingegangen. Nicht behandelt werden dagegen die Sonderfälle Einstellungsuntersuchungen und Eignungsuntersuchungen aufgrund besonderem Anlass.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-03-31 |
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