Die Sicherheit im Straßenverkehr hängt besonders unter winterlichen Bedingungen oft davon ab, dass die Fensterscheiben des Autos vollständig von Schnee und Eis befreit sind. Wer allerdings bei Vorsorgemaßnahmen verunfallt, steht nicht unbedingt unter dem Schutz der Unfallversicherung. Dass entsprechende Vorsorgemaßnahmen gegen vereiste Scheiben, wenngleich der Verkehrssicherheit überaus dienlich, im Falle eines Unfalls von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht honoriert werden, musste eine Arbeitnehmerin erfahren, der Leistungen unter dem Aspekt des Wegeunfallschutzes versagt blieben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2024.01.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-04 |
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