In der aktuellen Tagespresse und in den sonstigen Medien finden sich immer wieder Berichte über Jugendliche, die auf die Dächer von Eisenbahnwaggons oder Lokomotiven klettern und dort durch die Oberleitung einen Stromschlag erleiden. Ausführlich mit einem Fall dieser Art hatte sich beispielsweise das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 11.6.2020 – L 3 U 4/17 – befasst (das Revisionsverfahren ist noch beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 2 U 3/21 R anhängig).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.