In der aktuellen Tagespresse und in den sonstigen Medien finden sich immer wieder Berichte über Jugendliche, die auf die Dächer von Eisenbahnwaggons oder Lokomotiven klettern und dort durch die Oberleitung einen Stromschlag erleiden. Ausführlich mit einem Fall dieser Art hatte sich beispielsweise das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 11.6.2020 – L 3 U 4/17 – befasst (das Revisionsverfahren ist noch beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 2 U 3/21 R anhängig).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2022.02.13 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-02-01 |
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