Krankenhäuser stellen einen wesentlichen Pfeiler im Gesundheitssystem dar. Ungeachtet der Rechtsformen stellen die Beschäftigten den wichtigsten Bezugsfaktor dar. Erst sie ermöglichen die Verwirklichung der Daseinsvorsorge und bilden einen der wichtigsten sozialen Dienstleistungsfaktoren. Gleichwohl bedürfen auch die dortigen Beschäftigten der Fürsorge der Krankenhausträger. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kann auch die konsequente Umsetzung des Arbeitsschutzes zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit beitragen. Eingebettet in diese Thematik sind auch Einstellungsuntersuchungen und arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen. Der nachfolgende Beitrag erläutert die rechtlichen Möglichkeiten dieser beiden Faktoren.
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