Elektronische Signaturen sind eine wesentlicher Baustein für die Sicherheit im elektronischen Rechtsverkehr. Sie stellen das Pendant zur handschriftlichen Unterschrift auf Papierdokumenten dar.
Mit diesem Beitrag sollen die Rahmenbedingungen für den gesicherten Einsatz dieses Instrumentariums in der Verwaltungspraxis aufgezeigt, sowie exemplarisch einige Anwendungsgebiete kurz angesprochen werden. Auf die Darstellung technischer Grundlagen (z. B. Normen, Protokolle) wird verzichtet, um den Blick von den zu schaffenden Voraussetzungen nicht abzulenken.
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