Exakt zur gleichen Stunde, in der im Deutschen Bundestag mit der Wahl eines neuen Präsidiums erste Personalentscheidungen für das am 23. Februar 2025 neu gewählte, deutlich verkleinerte Parlament getroffen wurden, standen bei dem für die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) zuständigen 2. Senat des Bundessozialgerichts Revisionen auf der Tagesordnung, bei denen es um vermeintliche Ansprüche auf Verletztengeld bzw. aus einem Arbeitsunfall ging.
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