Hätte es noch eines Beweises dafür bedurft, wie vielschichtig sich das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) in den Instanz-Entscheidungen der deutschen Sozialgerichtsbarkeit abbildet, wäre er spätestens durch die Revisionen aus dem Jahr 2022 erbracht, über die der zuständige 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen letzten mündlichen Verhandlungen vor dem Jahresende 2024 zu urteilen hatte. Ein Arbeitsunfall, ein Berufskrankheiten-Verfahren, Beitragsschulden aus der Zeit kurz nach der Wiedervereinigung sowie ein Wegeunfall vom Dezember 2010 mit erstem Urteil vom Februar 2016 belegen die Komplexität des einschlägigen Rechts und die Geduld, die im Einzelfall bei seiner Verwirklichung aufgebracht werden muss.
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