Die Formulierung einer Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) stellt für den Arbeitsschutz in Deutschland einen Paradigmenwechsel dar. Die drei Träger der GDA, der Bund, die Länder und die Unfallversicherungsträger vereinbaren damit erstmals für alle Träger verbindliche Ziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme, um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu verbessern. Wie diese Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern und unter Beteiligung anderer interessierter Kreise und Experten Schritt für Schritt entwickelt und ausgewählt wurden, wird beschrieben. Dabei wird deutlich, dass es sich einerseits um einen sozialpolitischen Abstimmungsprozess mit ausgeprägten partizipativen Elementen handelt, der aber andererseits von einer fundierten wissenschaftlichen Basis aus startet und kontinuierlich wissenschaftlich begleitet wird. Der Prozess zur Identifikation der Arbeitsschutzziele und gemeinsamen Handlungsfelder ist in einem Fachkonzept zur GDA ausführlich beschrieben.
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