Die Bauherrin verpflichtete in einem Vertrag für einen Neubau in Frankfurt einen SiGeKo, „in der Stabsfunktion für die Gestellung eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators nach der Baustellenverordnung für die Bauprojekte ... die Aufgaben nach Anhang 2 auszuüben“. Der Ausschachtung der Baugrube erfolgte durch Nachunternehmerin A, die sich des selbstständigen Baggerführers B bediente. Zur Absicherung vor nachrutschender Erde wurde eine Trägerbohlenwand durch T erstellt, die sich wiederum der S als Nachunternehmerin bediente. Bei dieser waren als Polier O und als Arbeiter U tätig. Am 24. Mai 2012 hatte der Baggerführer B „entgegen den bestehenden Vorschriften“ zu tief unter der Trägerbohlenwand ausgeschachtet. Der Polier O wies den U an, dort zu arbeiten – U wurde von plötzlich nachrutschender Erde verschüttet und verletzt. Die Bauherrin begehrte die Feststellung, dass der SiGeKo ihr gegen über zum Schadenersatz verpflichtet ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-02-01 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: