Durch die im Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 getroffenen Festlegungen gab es für die Sozialversicherung in der DDR – sie existierte ab 1. Juli 1990 – sie entstand aus der Zusammenführung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR – § 36 Gesetz über die Sozialversicherung – die Aufgabenstellung, möglichst bis zum 1. Januar 1991 für die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eigenständige Träger zu bilden. Ziel war es, der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Organisationsstruktur zu entsprechen.
Seiten 653 - 655
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: