Durch die im Staatsvertrag über die Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 getroffenen Festlegungen gab es für die Sozialversicherung in der DDR – sie existierte ab 1. Juli 1990 – sie entstand aus der Zusammenführung der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten und der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR – § 36 Gesetz über die Sozialversicherung – die Aufgabenstellung, möglichst bis zum 1. Januar 1991 für die Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eigenständige Träger zu bilden. Ziel war es, der in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Organisationsstruktur zu entsprechen.
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