Den Berufsgenossenschaften ist es im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages ein besonderes Anliegen, die Folgen von Arbeitsunfällen durch eine wirksame Erste Hilfe, so gering wie möglich zu halten. Der wichtigste Bestandteil für eine wirksame Erste Hilfe sind gut ausgebildete Ersthelfer im Betrieb. So werden über die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand jedes Jahr über 700.000 Versicherte in der Ersten Hilfe ausgebildet. Die Erste-Hilfe-Ausbildung umfasst 8 Doppelstunden und vermittelt den Beschäftigten Kenntnisse und Fähigkeiten, die dem Ersthelfer Sicherheit bei der Durchführung lebensrettender Sofortmaßnahmen sowie weiteren Erste-Hilfe-Maßnahmen geben. Die Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst 4 Doppelstunden und ist jeweils innerhalb von 2 Jahren nach einer vorausgegangenen Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Aus- oder Fortbildung vorgesehen.
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