Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Gefährdungen am Arbeitsplatz Maßnahmen zum Schutz seine/r Mitarbeiter/ innen zu ergreifen. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) erfolgen, wobei nach dem Arbeitsschutzgesetz individuelle Maßnahmen nachrangig sind. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass den Arbeitnehmern zur Ausübung der Tätigkeiten PSA in ausreichender Menge zur Verfügung steht. Insbesondere Feuerwehrleute sind kritischen Umgebungsbedingungen ausgesetzt. Durch die Integration von „intelligenten Funktionen“ in die PSA (auch als smarte PSA bezeichnet) kann eine erhöhte Schutzwirkung erzielt werden. Dennoch ist smarte PSA kaum auf dem Markt vertreten. Die fehlende Verfügbarkeit ist durch folgende Erscheinungen begründet: Zum einen ist kein einheitliches Vorgehen zu einer Konformitätsbewertung vorhanden. Zum anderen stellt die technische Resilienz bezüglich Waschbarkeit, hoher Temperaturen und Wartung eine Herausforderung dar. Aus dem großen Anteil manueller Fertigungsschritte und somit hohen Fertigungskosten resultieren hohe Anschaffungskosten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2020.10.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-10-02 |
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