Der Artikel „Die faszinierende Welt der PSA – ein Porträt“ im Augustheft der BPUVZ erwähnte die von der EU-Kommission vorgeschlagene Neuregelung der Marktvorschriften für persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Über diesen Vorschlag wird derzeit im EU-Rat und im neu gewählten EU-Parlament beraten. Ist es das generelle Ziel aller EU-Binnenmarktvorschriften, den Verbrauchern sichere Produkte zur Verfügung zu stellen, so gilt dies im Besonderen für PSA. Ihr ausschließlicher Zweck ist es, an Arbeitsplätzen, aber auch im privaten Bereich zu Hause und in der Freizeit Sicherheit und Gesundheit der Benutzer zu gewährleisten. Deshalb gilt den vorgeschlagenen neuen Regelungen der PSA-Binnenmarktvorschriften, die seit 25 Jahren als Richtlinie 89/686/EWG die zuvor geltenden unterschiedlichen nationalen Sicherheitsvorschriften ersetzten,
derzeit besondere Aufmerksamkeit.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-3308.2014.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-3308 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-10-10 |
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