Asbest ist nach wie vor das Krebsgift Nr. 1 am Arbeitsplatz. Die durch Asbest verursachten Erkrankungen gehören zu den häufigsten und auch schwersten Berufserkrankungen in Europa. Dies ist Anlass für ein umfassendes Präventionskonzept der Europäischen Union für den beruflichen Umgang mit Asbest. Ein Teil des Konzepts ist die im März diesen Jahres überarbeitete europäische Richtlinie zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Asbest am Arbeitsplatz.
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