Wenige Tage nach dem Urteil des Sozialgerichts Frankfurt/M. (in diesem Heft) hat die Europäische Kommission auf eine Anfrage des Düsseldorfer Europaabgeordneten Klaus-Heiner Lehne (CDU) am 17.02.2005 bestätigt:
Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lässt europäisches Recht die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten unberührt, ihre Systeme der sozialen Sicherheit auszugestalten; jeder Mitgliedstaat ist berechtigt, die Unfallversicherung speziellen Einrichtungen mit Ausschließlichkeitsrecht (Monopol) zu übertragen. Diese Organisationsform der gesetzlichen Unfallversicherung verletzt nicht die europäische Dienstleistungsfreiheit (Finanzdienste).
Seiten 183 - 184
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.